Die Jagdhaftpflicht-Versicherung ist von der Laufzeit immer an das Jagdjahr gebunden. Dies ist eine Vorgabe, da auch der Jagdschein immer mit definierter Laufzeit an das Jagdjahr gebunden ist. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03., analog gilt es auch die Jagdhaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Die Prüfungstermine der Jagdschule Grambow werden über das ganze Jahr angeboten. Wer also innerhalb des laufenden Jagdjahres seinen 1. Jagdschein löst; zahlt für dieses laufende (Rest-)Jagd- bzw. Versicherungsjahr keine Prämie.
⇒ ZEIT SPAREN: Auf Wunsch wird der Versicherungsschein auch schon vor der Prüfung zur Verfügung gestellt und an Ihre Heimatanschrift gesandt. Gültigkeit erlangt dieser Versicherungsschein dann erst mit bestandener Prüfung. So können Sie aber schon die Beantragung des 1. Jagdscheines vorbereiten und rasch umsetzen. Prämienfälligkeit ist bis zu 10 Tage nach der bestandenen Prüfung.
Optional können Sie den Antrag und Versicherungsbedingungen als PDF herunterladen.
Die Deckungssumme ist zwischen 3 Kategorien wählbar – SIEHE ANTRAG.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt (z.B. Waffengebrauch, Produkthaftung für Wildbret, Forderungsausfall, die Eigenschaft als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, dem Halten und Führen von brauchbaren Jagd-Gebrauchshunden (Tierhalterrisiko). ("brauchbar" heißt: Ein Jagdhund einer anerkannten Rasse und dem Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit durch eine Prüfung oder eine Bestätigung einer jagdlichen Vereinigung – z.B. LJV. Welpen bis zu 36 Monaten gelten als versichert. Eine Anmeldung der Hunde ist nicht erforderlich.) In die Deckung eingeschlossen ist das Auslandsrisiko weltweit, das gilt auch für die mitversicherten Jagdhunde. Desweiteren gilt der behördlich genehmigte Abschuss von z.B. Gatterwild, Rabenvögeln, Kormoranen, ausgebrochenem Vieh, Kaninchen und Tauben im befriedeten Bezirk etc. als versichert. Zusätzlich gelten Jungjäger, welche sich in der Vorbereitung zur Jägerprüfung befinden für beaufsichtigte übungs- und Prüfungsschießen als versichert.
Die Versicherungssummen je Person belaufen sich auf € 5.000,- Todesfall; € 25.000,- für den Invaliditätsfall. Auf Wunsch kann sie erhöht werden auf € 10.000,- Todesfall; € 150.000,- für den Invaliditätsfall – SIEHE ANTRAG. Die Versicherung umfasst im Rahmen der allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen Unfälle während jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit. Eingeschlossen sind Unfälle
Voraussetzung ist, dass die üblichen Vorsichtsmaßnahmen dabei beachtet werden.
Die Versicherungssummen belaufen sich auf € 300.000,- je Schadensfall; € 60.000,- für Strafkaution Grundlage des Deckungsschutzes sind die allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutz-Versicherungen. Versichert ist der Rechtsschutz für Einzelpersonen. Eingeschlossen gilt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit Wildschäden entstehen, sind Gegenstand der Deckung. Ausgenommen sind z.B. Vertragsangelegenheiten. Hinweis: Erfahrungsgemäß wird empfohlen - soweit möglich - vor einer möglichen Inanspruchnahme abzuklären, ob der konkrete Fall durch die Versicherung gedeckt ist, um Streitigkeiten im nachhinein zu vermeiden.
Es werden erstattet die Tierarztkosten bis zur Deckungssumme von € 750,- bei Schäden die aufgrund eines Unfalles des Jagdhundes während der Ausbildung (z.B. Kurse & Prüfungen) oder während des jagdlichen Einsatzes (z.B. Treib- und Gesellschaftsjagden) entstehen. Es gilt ein Selbstbehalt pro Schaden von € 50,-. Pro Jagdjahr wird maximal das zweifache der vereinbarten Deckungssumme ausgezahlt. Geltungsbereich: Deutschland und benachbartes Ausland. Eine Meldung des/der Hunde(s) ist erforderlich mit Wurfdatum, Name & Rufname, Rasse, Täto- bzw. Chip-Nr. bzw. Kopie der Ahnentafel.