GS-Jagdversicherungen

Albrecht Stahl
Kapellenweg 1a
23883 Grambek

Tel. 04542-843891
Fax 04542-843892

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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Für jagdlich eingesetzte Hunde, welche aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht in die Haftpflichtversicherung des Jagdversicherungspaket eingebunden werden können, besteht die Möglichkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden. Darin ist das Risiko der Jagdausübung mit dem Hund ausdrücklich eingeschlossen. Die Jahresprämie beträgt 45 €.

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Tierarztkosten-Versicherung

Im Rahmen des Jagdversicherungspaketes kann eine Zusatzversicherung für Tierarztkosten eingebunden werden. Dazu ist nur ein formloser Antrag mit Kopie der Ahnentafel zuzusenden.
Die Deckungssumme je Hund und Schadenfall beträgt 750,- € mit 50,- Selbstbehalt.
Pro Versicherungsjahr werden maximal 1.500 € erstattet.
Es werden Tierarztkosten aufgrund von Unfällen während des jaglichen Einsatzes (z.B. Gesellschaftsjagd) oder während der Ausbildung in Kursen oder Prüfungen erstattet. Denkbare Ursachen wären z.B. angefahren, von Sau geschlagen bzw. der Hund kommt verletzt zurück und die Ursache ist nicht zu ermitteln. Die Laufzeit ist gebunden an das Versicherungspaket. Es ist eine namentliche Meldung des Hundes mit Wurfdatum, Name/Rufname, Täto-/Chip-Nr. und ggfs. Kopie der Ahnentafel erforderlich. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Deutschland und das angrenzende Ausland. Die Prämie beträgt 50 € pro Hund.
Bei Tod des Hundes erfolgt keine wertmäßige Entschädigung. Dies ist nur mit einer eigenständigen Hundeunfallversicherung abzusichern (siehe Hundeunfallversicherung).

 

 

Hundeunfall-Versicherung


  • wählbare Deckungssumme für den Todesfall.
  • wählbare Deckungssumme für Tierarztkosten mit festem Selbstbehalt.
  • keine "Gatterjagden" und "kommerzielle" Meuten.
  • gültig für Deutschland und angrenzendes Ausland.
  • Prämie richtet sich nach der im Antrag gewählten Deckungssumme.

Detaillierter Informationen und Prämie sind in den Antragsformularen definiert.In allen Varianten ist bei der Beantragung eine Kopie der Ahnentafel beizufügen.

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